Die Knödel (N)Ettikette

Ja und wie isst man jetzt einen Knödel??
Lest dazu den Auszug aus der "Verfassung" der Münchner
Knödelei
§ 1 Knödeln sind auf
Grund ihrer Konsistenz in den meysten Fällen dazu bestimmt, köstliche
Sossen in sich aufzunehmen. Um diesen besonderen Genuss nicht zu schmälern,
ist der unten vorgeschriebenen Handhabung von Besteck unbedingt Folge
zu leisten.
§ 2 Beim Essen von Knödeln
ist von der Verwendung eines Messers zum Schneiden derselben dringend
abzuraten, da diesselbiges eine glatte Schnittkante hinterlassen würde,
welche die Aufnahme von jeglichen Sossen behindert.
§ 3 Vielmehr sind Knödeln
in derartiger Weise zu theilen, dass sie vom Messer (oder Löffel)
gehalten mit Hilfe der Gabel zu zerreissen sind. Die dabei entstehende
Saugfläche ist solange in die Sosse zu tunken, bis der Knödel
ein Guttheil von ihr aufgenommen hat.
§ 4 Es gilt als unfeyn,
Reste von Knödeln auf dem Teller zu hinterlassen. Vielmehr ist
der Knödel in Würdigung seiner selbst zur
Gänze zu verzehren.
Weitere Infos über Knödel direkt auf der Website
des "Wirtshaus
in der Au". Oder Ihr schauts am Besten gleich vorbei,
in der Münchner Knödelei, Lilienstrasse 51, Telefon
(089) 448 14 00. |
Quelle Text und Bild:
Münchner Knödelei |